Notrufnummer -  112

Unter der europaweit einheitliche Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst.

 

In Bayern werden Sie hierzu mit einer Integrierten Leitstelle verbunden. 

Aus allen Netzen immer ohne Gebühren und ohne Vorwahl.

 

 

Was muss man sagen?   Die fünf W:

 

1. Wo ist das Ereignis?

    Geben Sie den Ort so genau wie möglich an: z.B.  Gemeindename, Ortsteil, Straße, Hausnummer, Stockwerk oder

    Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien und Flüssen oder die Weihernummer.

 

2. Wer ruft an?

    Nennen Sie Ihren Namen, Standort und ihre Telefonnummer für Rückfragen.

 

3. Was ist geschehen?

    Beschreiben Sie kurz das Ereignis: Verkehrsunfall, Brand, Einsturz, eingeklemmte Person, etc.

 

4. Wie viele Verletzte?

    Schätzen Sie die Anzahl der betroffenen Personen, ihr Lage und ihre Verletzungen ein.

 

5. Warten auf Rückfragen!

    Legen Sie nicht auf, der Disponent der Leitstelle könnte noch weitere Fragen haben!

 

 

Wenn Sie den Notruf abgesetzt haben, leisten Sie erste Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! 

Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes!

 


Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen

 

Was können Sie nach einer Explosion tun?

 

Bei einer Explosion entstehen Druck, Splitter und Hitze, durch die Menschen verletzt sowie Gebäude und Sachen beschädigt werden können.

In Folge einer Explosion können Trümmer(bereiche) entstehen und es besteht die Gefahr, dass noch weitere Bauteile einstürzen. Menschen können verschüttet sein. Brände können entstehen. 

Es handelt sich daher immer um eine Gefahrenzone! Verlassen Sie die Gefahrenzone sofort und unterstützen Sie wenn möglich Andere.

 

 

Was können Sie tun

 

… wenn Menschen verletzt worden sind?

 Wählen Sie den Notruf 112.

 Retten Sie Personen aus der unmittelbaren Gefahrenzone, sofern dies ohne Gefahr für Sie selbst möglich ist.

 Leisten Sie Erste Hilfe

 Machen Sie Einsatzkräfte auf Verletzte aufmerksam.

 

… für andere betroffene Menschen?

 Sprechen Sie Hilfebedürftige an und stehen Sie diesen bei. Auch wenn unter Schock stehende Menschen oft nicht sichtbar auf Ansprache reagieren, können sie ihr Umfeld wahrnehmen. Wirken Sie daher beruhigend auf sie ein.

 Achten Sie besonders auf Kinder und unterstützen Sie diese.

 

… wenn eine Explosion ein Gebäude zerstört?

 Verlassen Sie das Gebäude auf dem schnellstmöglichen Weg. Benutzen Sie bei einem mehrstöckigen Gebäude die Treppen, nicht den Aufzug.

 Helfen Sie Anderen beim Verlassen des Gebäudes, ohne sich dabei zu gefährden.

 Halten Sie ausreichend Abstand zu dem beschädigten Gebäude, entfernen Sie sich vom Trümmerbereich und den Staubwolken (Faustformel für eine sichere Entfernung: ungefähr die Hälfte der ursprünglichen Haushöhe)

 Benutzen Sie keine Streichhölzer oder Feuerzeuge – es könnten Gasleitungen zerstört sein.

 Achten Sie auf Anzeichen von zusätzlichen Gefahren, z.B. auf (offene) elektrische Leitungen, vor allem im Zusammenhang mit geborstenen Wasserleitungen, auf den Geruch von ausströmendem Gas bzw. ein verdächtiges Zischen. Entfernen Sie sich unverzüglich!

 Auch in den Randzonen eines eingestürzten Gebäudes können sich hilflose oder bewusstlose Personen befinden. Begehen Sie diese Bereiche vorsichtig und aufmerksam.

 Machen Sie Helfer auf entdeckte Personen aufmerksam.

 

… wenn Menschen verschüttet sind?

 Rufen Sie Hilfe herbei.

 Bevor Sie eine Person bewegen, achten Sie darauf, dass keine Trümmerteile auf ihr liegen.

 Ziehen Sie Verschüttete nie einfach zwischen Trümmern hervor, sie könnten eingeklemmt sein. Stahl, Rohre o. a. könnten den Körper durchdrungen haben. Entfernen Sie diese nicht! Bewegen Sie Verletzte möglichst schonend und nur, wenn unbedingt erforderlich.

 Versorgen Sie Verletzungen soweit wie möglich.

 Befolgen Sie strikt die Anweisungen der Einsatzkräfte!

 

… wenn es nach der Explosion brennt?

 Retten Sie Leben!

 Wählen Sie den Notruf 112 und informieren sie die Einsatzleitstelle.

 Betreten Sie niemals verqualmte Räume – Brandgase können tödlich sein.

 Unternehmen Sie einen Löschversuch, falls das ohne Selbstgefährdung möglich ist!

 Schalten Sie bei Gefahr durch elektrischen Strom diesen vor Löschbeginn im Gefahrenbereich ab!

 Löschen Sie von unten nach oben und von der Seite zur Mitte hin!

 Schließen Sie vorhandene Türen und Fenster zum Brandraum.

 Benutzen Sie keine Aufzüge.

 

… wenn Sie selbst Hilfe brauchen?

 Machen Sie auf sich aufmerksam!

 Sollten Sie durch Trümmer eingeschlossen sein versuchen Sie durch Klopfzeichen oder Stimme auf sich aufmerksam zu machen.

 Befolgen Sie die Anweisungen der Rettungskräfte.

 Fragen Sie die Einsatzkräfte nach Betreuungsstellen. Melden Sie sich dort.

 Wenn es Ihnen möglich ist, verständigen Sie Ihre Angehörigen oder bitten Sie jemanden, dies zu übernehmen. Halten Sie das Telefonat kurz.

 

… bei chemischen, biologischen und radiologischen Gefahren?

 Bei terroristischen Anschlägen können Explosionen chemische, biologische oder radioaktive Stoffe freisetzen. Diese sind in aller Regel ohne Messgeräte nicht zu erkennen. Ein ungewöhnlicher Geruch kann jedoch ein Anzeichen für einen chemischen Gefahrstoff sein.

 

… wenn Sie sich im Freien befinden?

 Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.

 Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie durch einen Atemschutz, z.B. Kleidung oder zumindest ein Taschentuch. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind schalten Sie die Belüftung aus und schließen sie die Fenster.

 Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf.

 Wenn Sie bereits mit Gefahrstoffen in Kontakt gekommen sind, ziehen Sie vor Betreten des Hauses Oberbekleidung und Schuhe aus, lassen Sie diese außerhalb des Gebäudes zurück.

 Waschen Sie sich zuerst Hände, dann Gesicht und Haare, ebenso Nase und Ohren.

 Informieren Sie sich, schalten Sie Ihr Radio (UKW, Regionalsender), Fernsehen oder Internet ein.

 

… wenn Sie sich in einem Gebäude befinden?

 Bleiben Sie möglichst im Gebäude,sofern keine Brand oder Einsturzgefahr besteht

 Informieren Sie andere Hausbewohner.

 Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen / Klimaanlagen aus.

 Informieren Sie sich, schalten Sie Ihr Radio (UKW, Regionalsender), Fernsehen oder Internet ein.

 Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

 

Was können Sie tun, um sich vorzubereiten?

 Informieren Sie sich dort, wo Sie sich aufhalten, über Notausgänge und Fluchtwege.

 Frischen Sie regelmäßig Ihre Erste Hilfe Kenntnisse auf.

 Halten Sie Ihr Mobiltelefon stets einsatzfähig, also voll aufgeladen.

 

Was können Sie im Ereignisfall tun?

 Bewahren Sie Ruhe und beruhigen Sie Andere!

 Verschaffen Sie sich einen Überblick!

 Wenn Sie am Ort des Geschehens sind und noch keine Einsatzkräfte eingetroffen sind, wählen Sie den Notruf unter 112 und informieren die Einsatzleitstelle über

Wo ist es geschehen?

Was ist geschehen?

Wie viele Personen sind verletzt?

Welcher Art sind die Verletzungen?

Warten Sie auf Rückfragen!

 

 Leisten Sie Erste Hilfe.

 Unterstützen Sie Mitmenschen.

 Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte und behindern Sie Einsatzkräfte nicht.

 Beachten Sie unbedingt die Durchsagen der Behörden und folgen Sie den Anweisungen.

 Telefonieren Sie nur im äußersten Notfall, damit die Leitungen nicht zusammenbrechen

 Melden Sie Beobachtungen, die zur Aufklärung beitragen können, der Polizei.

 

 

 

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

 

https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/Verhalten_bei_besonderen_Gefahrenlagen/verhaltenbeibesonderenGefahrenlagen.html#doc4250724bodyText2


Rauchwarnmelder

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.

 

 

Artikel 46 Absatz 4 BayBO

 

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“